15. Der Beschwerdeführer macht in seiner Beschwerde vom 23. Juli 2018 geltend, die Frage der Sicherheitshaft sei sehr wohl im vorliegenden Beschwerdeverfahren zu überprüfen, da eine Gutheissung der Beschwerde betreffend Weiterführung der stationären Massnahme eine unverzügliche Entlassung aus der Sicherheitshaft zur Folge habe (pag. 7). Weiter machte der Beschwerdeführer geltend, die BVD hätte sich in ihrem Entscheid ausdrücklich auf das KoFako-Dispositiv gestützt, wobei die Begründung gefehlt habe, so dass aufgrund der unvollständigen Akten sein Anspruch auf ein faires Verfahren verletzt worden sei.