2. Dagegen erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 13. April 2018 bei der POM Beschwerde, wobei er die Aufhebung der Verfügung der BVD vom 8. März 2018 sowie die Entlassung aus der Sicherheitshaft beantragte. Weiter ersuchte er um Erteilung des Rechts zur unentgeltlichen Rechtspflege, unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Anwalt (vgl. amtliche Akten POM pag. 15 ff.). 3. Mit Entscheid vom 19. Juni 2018 wies die POM die Beschwerde ab, soweit sie darauf eintrat. Auch das Gesuch um Gewährung des Rechts zur unentgeltlichen Rechtspflege wies sie ab (vgl. amtliche Akten POM pag. 45 ff.).