1. Die Zustimmung zur Löschung der vom Beschuldigten erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN .________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist durch die auftraggebende Behörde wird vorzeitig erteilt (Art. 17 Abs. 1 Bst. c der Verordnung über die Bearbeitung biometrisch erkennungsdienstlicher Daten). 2. Fürsprecher R.________ und Rechtsanwalt B.________ werden aufgefordert, der Kammer innert 14 Tagen ab Zustellung dieses Urteils die Honorarnoten für ihre Aufwendungen im oberinstanzlichen Verfahren zukommen zu lassen (vgl. Ziff. I.6. hievor). 3. Zu eröffnen: