_ (Ortschaft), CP.________(Strasse), z.N. von, K.________ und L.________; 4. unter Auferlegung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 15‘912.00 und der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘000.00 an den Kanton Bern; 5. unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 11‘380.95 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte vor erster Instanz; 6. unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte vor oberer Instanz (wird mit separatem Beschluss festgesetzt). II.