20. Biometrische erkennungsdienstliche Daten Die Zustimmung zur Löschung der vom Beschuldigten erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN .________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist durch die auftraggebende Behörde wird vorzeitig erteilt (Art. 17 Abs. 1 Bst. c der Verordnung über die Bearbeitung biometrisch erkennungsdienstlicher Daten). 36 VIII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. A.________ wird freigesprochen: