_ wollte nicht sagen, woher dieses Geld stammte. Damit bestehen aufgrund des Aufenthaltszweckes der Jugendlichen in der Schweiz und deren Verurteilung zumindest Indizien, wonach die Vermögenswerte der Jugendlichen und damit auch jene der eigentlichen Mieter in Form der mutmasslichen Eltern aus einer Straftat stammen könnten. Ob die dem Beschuldigten ausgerichteten Mietzinse, welche nur teilweise durch die Jugendlichen direkt beglichen und ihm grösstenteils via Western Union überwiesen wurden, tatsächlich aus den in der Schweiz verübten Delikten stammen, muss im Ergebnis offen bleiben. Damit fehlt es am für die Ausgleichszahlung erforderlichen Delikts-