mit ihren Eltern abgeschlossenen Mietvertrags Mietzinse entgegen. Dem Beschuldigten war die eigentliche deliktische Tätigkeit der Jugendlichen in Form von mehrfachem Diebstahl, mehrfacher Sachbeschädigung und mehrfachem Hausfriedensbruch nicht bekannt. Dennoch ging er von Anfang an davon aus, dass mit den Jugendlichen etwas nicht stimmte. Dabei betonte er stets, dass er Drogengeschäfte, Prostitution oder Schwarzarbeit vermutet habe. Es liegen durchaus fragwürdige Gesamtumstände vor und der Beschuldigte ahnte, dass unter Umständen nicht alles mit rechten Dingen zu ging und sich die Jugendlichen an der Grenze der Legalität bewegten.