_ geht hingegen hervor, dass auch er ab Juli 2015 an den genannten Delikten beteiligt gewesen ist (pag. 332 ff.; pag. 367 ff.; pag. 397). Es kann folglich festgehalten werden, dass der Tatbestand der Anlasstat sowohl objektiv als auch subjektiv erfüllt wurde und zumindest für W.________ und V.________ entsprechende Urteile des Kantonsgerichts BH.________(Ortschaft) vorliegen. Durch eine Straftat erlangt sind zum einen Gegenstände, die als producta sceleris auf strafbare Art hergestellt wurden oder die als quaesita sceleris mittels strafbarer Handlung beschafft wurden (Hauptbeispiel Beute).