34 mehrfacher Hausfriedensbruch) begangen und wurden vom Kantonsgerichts BH.________(Ortschaft) entsprechend verurteilt. Weiter war beim Kantonsgericht BH.________(Ortschaft) ebenfalls ein Verfahren gegen X.________ hängig (pag. 583 f.), wogegen sich in den Akten weder die Anklageschrift noch ein Urteil befindet. Aus den Aussagen von X.________ geht hingegen hervor, dass auch er ab Juli 2015 an den genannten Delikten beteiligt gewesen ist (pag.