Er überliess den Jugendlichen eine Mietwohnung, welche sie dazu nutzten, das Diebesgut sowie das Tatwerkzeug zu lagern. Weiter ist davon auszugehen, dass sie ihre «Einbrüche» von der Wohnung aus planten. Damit sich ihr Aufenthalt in der Schweiz und ihre «Einbrüche» lohnten, benötigten sie eine möglichst unverdächtige Rückzugsmöglichkeit in Form einer Wohnung. Diese stellte der Beschuldigte zur Verfügung: eine normale – wenn auch renovierungsbedürftige – Wohnung zu einem bezahlbaren Mietzins. Damit hat er rein objektiv gesehen die Tat gefördert, d.h. zu deren Gelingen beigetragen.