31 14. Subsumtion 14.1 Objektiver Beihilfetatbestand 14.1.1 Art und Bestimmtheit der Haupttat Bei der unterstützten Haupttat muss es sich um ein Vergehen oder ein Verbrechen handeln, was unbestrittenermassen erfüllt ist. Die Jugendlichen W.________ und V.________ haben die in der Anklageschrift umschrieben Delikte (mehrfacher Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigung und mehrfacher Hausfriedensbruch) begangen und wurden vom Kantonsgericht BH.________(Ortschaft) entsprechend verurteilt (pag. 858 ff.; pag. 1005 ff.).