Er könne sich auch nicht darum kümmern, was diese machen würden. Er habe nicht gewusst, wie alt diese sind und ob sie allenfalls anschaffen gehen würden. Das sei auch nicht seine Angelegenheit. Er vermiete die Wohnung und innerhalb der Liegenschaft hätten sie sich immer korrekt verhalten. Was ihn stutzig gemacht habe, sei, dass der Junge das Haus jeweils früh im Anzug verlassen habe und später wieder nach Hause gekommen sei. An Einbrüche habe er aber zu keinem Zeitpunkt gedacht (pag. 150 f., Z. 298-310).