Weiter habe er die Miete zum Teil in bar erhalten, zum Teil mittels Überweisung durch Western Union, welche teilweise von verschiedenen Personen gestammt hätten. Als Grund für den Aufenthalt der Jugendlichen sei ihm gesagt worden, dass sie in den Ferien seien, um Freunde zu besuchen. Die Frage, ob er aufgrund dieser Umstände keinen Verdacht gehabt habe, dass die Jugendlichen vielleicht doch nicht in den Ferien gewesen seien, verneinte der Beschuldigte. Schliesslich habe er die Wohnung an die Mutter und nicht an die Jugendlichen vermietet. Er könne sich auch nicht darum kümmern, was diese machen würden.