Fest steht, dass seine Ausführungen eine plausible Erklärung dafür liefern, weshalb er sich bei der Mieterin wiederholt nach den Jugendlichen und dem eigentlichen Grund des Auftauchens der Polizei erkundigt hat. Etwas anderes lässt sich den Telefonprotokollen zumindest nicht entnehmen. Dem Beschuldigten wurde weiter vorgehalten, dass er die Wohnung an Jugendliche, welche zum Zeitpunkt der Einvernahme [06.09.2016] mutmasslich 17, 14 und 12 Jahre alt gewesen seien, vermietet habe. Weiter habe er die Miete zum Teil in bar erhalten, zum Teil mittels Überweisung durch Western Union, welche teilweise von verschiedenen Personen gestammt hätten.