1515, Z. 16 f.). Ferner bestätigte er, er habe nicht gewusst, ob die Jugendlichen über seine Vereinbarung mit AF.________ Kenntnis hatten (pag. 152, Z. 378 f.). Er habe sich als Vermieter darum gekümmert, da er schon mehrmals Probleme aufgrund der Aufenthaltsbewilligungen gehabt habe. Aufgrund seiner Vermutung, dass es sich nicht um italienische Staatsbürger gehandelt habe, habe er seine Gesprächspartnerin entsprechend informiert. Er habe nicht gewusst, ob die Jugendlichen wissen würden, wie sie sich zu verhalten hätten, wenn sie von der Polizei kontrolliert würden.