_» erst im August 2015 und damit rund einen Monat nach der Festnahme der Jugendlichen statt. Gegenüber der Staatsanwaltschaft bestätigte der Beschuldigte, dass er aufgrund der Aufenthaltsbewilligungen am Telefon bei seiner Gesprächspartnerin nach den Pässen gefragt habe. Er habe aufgrund deren Gesichtszüge Zweifel gehabt, dass diese tatsächlich italienischer Staatsangehörigkeit seien (pag. 152, Z. 363-366), was er anlässlich der Hauptverhandlung bestätigte. Er sei aber nicht davon ausgegangen, dass es sich um Fahrende gehandelt habe, denn sie hätten perfekt Italienisch gesprochen (pag. 1515, Z. 16 f.).