Die Hintergründe dieses Gesprächs sind nicht weiter bekannt. Es vermag aufgrund der vorliegend zu beurteilenden Vorwürfe etwas irritierend wirken und kann nicht per se ausgeschlossen werden, dass es sich dabei allenfalls um Diebesgut gehandelt hätte. Daraus abzuleiten, dass der Beschuldigte deshalb auch bei den drei jugendlichen Mietern gewusst habe, dass diese die Wohnung als Lagerungsort für ihr Diebesgut nutzen werden, ginge zu weit. Zudem fand das Gespräch mit diesem «BG.________» erst im August 2015 und damit rund einen Monat nach der Festnahme der Jugendlichen statt.