Auf Vorhalt eines weiteren Gesprächs mit einem «BG.________», welcher einen Raum suche, um wertvolle Sachen aufzubewahren, erklärte der Beschuldigte, dass er nicht gewusst habe, um welche Sachen es gegangen sei. Wertvoll sei ein relativer Begriff und er habe ihm den Raum auch nicht vermietet. Dies sei ihm nicht merkwürdig vorgekommen. Er erhalte jeden Tag Anrufe, wonach jemand auf der Suche nach einem Raum oder einem Zimmer sei (pag. 158, Z. 596.607). Auch dieses Gespräch vermag für sich allein noch keine Systematik im Handeln des Beschuldigten zu begründen. Die Hintergründe dieses Gesprächs sind nicht weiter bekannt.