26 deren Wohnung durchgeführt. Der Beschuldigte fragte im Telefongespräch vom 22. Juli 2015 um 19:09:29 Uhr erstmals «Sind Sie in Regel? Alle ok?» dann «weil wenn dort eine Kontrolle kommt, was machst du?» und schliesslich «Was haben diese für Pässe?» (pag. 98). Diese Fragen stellte der Beschuldigte nachdem die Hausdurchsuchung stattgefunden hat. In Übereinstimmung mit der Vorinstanz mutet es einerseits durchaus seltsam an, dass sich der Beschuldigte so intensiv bei seiner Mieterin erkundigt.