1160 ff.). In der staatsanwaltlichen Einvernahme sind dem Beschuldigten gewisse Telefonprotokolle ebenfalls nochmals vorgehalten worden. Seine Ausführungen dazu weichen nicht wesentlich von den bisher gemachten Aussagen ab. Einzig die Frage, weshalb sich die Mutter der Jugendlichen bei ihm als Vermieter nach der Kontrolle erkundigt habe, vermochte der Beschuldigte nicht wirklich zu erklären (pag. 155, Z. 460 ff.). Ebenso wenig vermochte der Beschuldigte schlüssig zu erklären, weshalb ihm seine Gesprächspartnerin gesagt habe, dass sie ihm nicht so viele Sachen erklären könne und er verstehe, was sie damit meine, was er bejahte.