Als sie ihm erklärt, dass die «Jungen» italienische Pässe hätten, erklärte der Beschuldigte ihr, dass sodann ein Aufenthalt bis zu drei Monaten kein Problem sei. Schliesslich sagte der Beschuldigte, dass es unter diesen Umständen kein Problem sei, wenn sie angeben würden, dass sie während rund zwei Monaten in der Wohnung des Vaters, Onkels oder Bruders gewesen seien. Er ermahnt seine Gesprächspartnerin, dass sie einfach keinen «Scheiss» erzählen sollen, da ihnen die Polizei das nicht glauben würde. Sie dürften ruhig angeben, dass sie in der Schweiz eine Wohnung hätten und hier Ferien machen und Freunde besuchen würden (pag. 1160 ff.).