Sie seien in den Ferien und er habe ihnen eine Wohnung vermietet. Die weibliche Person versicherte dem Beschuldigten wiederholt, dass die «Jungen» bestimmt nicht gesagt hätten, wo sie wohnen würden. Erneut weist der Beschuldigte sein Gegenüber daraufhin, wenn sie fix in der Wohnung leben würden und länger als drei Monate anwesend seien, so müssten sie sich auf der Gemeinde anmelden. Als sie ihm erklärt, dass die «Jungen» italienische Pässe hätten, erklärte der Beschuldigte ihr, dass sodann ein Aufenthalt bis zu drei Monaten kein Problem sei.