(Ortschaft). Die Gesprächspartnerin des Beschuldigten erklärt diesem, sie habe erfahren, dass die Jugendlichen in BF.________(Ortschaft) angehalten worden sein. Der Beschuldigte erkundigt sich, weshalb sie festgenommen worden seien. Weiter wird die Adresse der Wohnung in T.________(Ortschaft) thematisiert, wobei der Beschuldigte ausführt, dass es kaum ein Zufall sein könne, wenn sie in BF.________(Ortschaft) angehalten worden seien und sodann in T.________(Ortschaft) eine Hausdurchsuchung stattgefunden habe. Weiter erklärt der Beschuldigte, dass ihn das alles nur wenig interessiere. Sie seien in den Ferien und er habe ihnen eine Wohnung vermietet.