154, Z. 439-442). In einem weiteren Gespräch vom 22. Juli 2015 um 20:49:25 Uhr geht er erneut um die „Kontrolle“ der Wohnung. Dabei nimmt der Beschuldigte auf eine bereits eine Woche zuvor durchgeführte Kontrolle Bezug und führte aus, dass es zwingend sei, sich alle drei Monate bei der Gemeinde anzumelden. Erneut sprach er aus, wonach er hoffe, dass diese nichts zu Hause gehabt hätten (pag. 107 f.). Gleichbleibend erklärte er, dass er aufgrund des Ärgers mit den Bulgaren gehofft habe, dass sie nichts in der Wohnung deponiert gehabt hätten (pag. 84, Z. 335 f.; pag. 1517, Z. 11-14).