Er habe gedacht, dass der Junge [Anm. X.________] etwas mit Prostitution zu tun gehabt habe, da er immer so gut angezogen gewesen sei. An Einbrüche habe er nicht gedacht (pag. 83, Z. 297-300, Z. 302-307 u. Z. 309). Der Beschuldigte bestritt wiederholt, von der deliktischen Tätigkeit der «Jungen» gewusst zu haben. Er habe etwas mit Drogen vermutet, was er auch in der staatsanwaltlichen Einvernahme bestätigte (pag. 154, Z. 453-455) Der Typ sei immer gut angezogen gewesen, sei morgens raus gegangen und abends wieder heimgekommen. Er habe den Kontakt nicht abbrechen wollen, da ihm noch Miete zugestanden habe. Er sei vielleicht naiv gewe-