Weiter erklärte er, dass er nicht wisse, wie sie in die Wohnung gegangen seien, aber soweit alles in Ordnung sei, sofern sie [die Jungen] nichts zu Hause gehabt hätten. Seine Gesprächspartnerin bestätigte ihm, dass dort nichts sei (pag. 103). Erklärend führte der Beschuldigte zu diesem Gespräch aus, er sei davon ausgegangen, dass die Jungen etwas gemacht hätten, wenn die Polizei in der Wohnung gewesen sei. Aus Erfahrung mit den Bulgaren habe er gehofft, dass die Jungen nichts in der Wohnung hatten. Er habe zuerst Drogen, nicht aber Diebesgut vermutet. Er habe gedacht, dass der Junge [Anm.