82, Z. 226-229). Weiter gab der Beschuldigte seiner Gesprächspartnerin die Anweisung, dass die Jugendlichen bei einer erneuten Kontrolle durch die Polizei dieser erklären sollen, dass die Wohnung durch ihren Vater gemietet worden sei (pag. 100). Dies habe er gesagt, da er nicht sicher gewesen sei, ob die Jugendlichen gewusst hätten, dass der Vater der eigentliche Mieter gewesen sei. Er habe nur sich schützen wollen, da er keinen Vertrag gehabt habe. Erneut betonte der Beschuldigte, er habe von den Einbrüchen nichts gewusst (pag. 82, Z. 244- 251).