In demselben Gespräch sagte der Beschuldigte sodann, dass es besser wäre, wenn die Jungen in Italien wären. Seine Gesprächspartnerin erklärte ihm, dass dies gut sei (pag. 99). Erklärend führte der Beschuldigte in seiner Einvernahme hierzu aus, dass es besser gewesen sei, wenn diese die Wohnung verlassen hätten. Aufgrund des «Cabaret[s]» wegen der Bezahlung und der Überweisung der Miete. Die Eltern seien nie da gewesen. Da er keinen schriftlich unterzeichneten Mietvertrag gehabt habe, habe er wissen wollen, weswegen sich die Jugendlichen in der Schweiz aufgehalten hätten (pag. 82, Z. 226-229).