82, Z. 212-217 u. Z. 221-223). Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme erklärte er, dass er von der Verhaftung der Jugendlichen nichts gewusst habe. Die Polizei habe ihn angerufen und ihm mitgeteilt, dass er die Türe schliessen gehen solle (pag. 150, Z. 282 f.). Er habe den Sohn der Frau gesehen [Anm. X.________] und ihm gesagt, dass er keine Probleme wolle. Er habe nicht gewusst, was dieser mache, aber er habe ein schlechtes Gefühl gehabt. Dieser habe ihm erklärt, dass er sich ruhig verhalten und keine Probleme machen werde (pag. 146, Z. 124-126). In demselben Gespräch sagte der Beschuldigte sodann, dass es besser wäre, wenn die Jungen in Italien wären.