Wenn die Jungen in der Wohnung gewesen seien, so hätte die Polizei diese nicht gewaltsam öffnen müssen. Die Polizei habe ihn informiert, dass die Wohnungstüre wieder geschlossen werden müsse, weshalb er dies seiner Gesprächspartnerin so mitgeteilt habe. Weiter erklärte der Beschuldigte ein weiteres Mal, dass er immer das Gefühl gehabt habe, dass mit ihnen etwas nicht stimmen würde. Er habe Vorahnungen gehabt. Er sei davon ausgegangen, dass diese «schwarz» arbeiten würden oder Ähnliches, nicht aber dass diese «einbrechen» würden (pag. 82, Z. 212-217 u. Z. 221-223).