23 diese «sauber» seien. Da die Polizei die Wohnung durchsucht habe, sei er davon ausgegangen, dass etwas nicht stimme. Er habe wissen wollen, ob die Papiere in Ordnung seien. Sie habe ihm schliesslich bestätigt, dass die Jugendlichen Italiener seien (pag. 81, Z. 203-207). Er habe sich nach dem Aufenthaltsort der Jungen erkundigt, da er in Italien gewesen sei und habe wissen wollen, wo diese gewesen seien. Es sei ihm primär um seine Wohnung gegangen. Wenn die Jungen in der Wohnung gewesen seien, so hätte die Polizei diese nicht gewaltsam öffnen müssen.