in T.________(Ortschaft) wurde am 6. Juli 2015 wegen möglicher Verstösse gegen eine Baugenehmigung denn auch seitens der Bauverwaltung des zuständigen Regierungsstatthalteramts betreten. Er habe sich – nachdem er von der Polizei kontaktiert worden sei – bei der Mutter erkundigt, ob die Kinder etwas angestellt hätten. Die Mutter habe dies verneint und erklärt, dass die Kinder bei Freunden in BE.________ (Ortschaft) seien (pag. 59, Z. 343-346). Wiederholt erklärte der Beschuldigte, dass er über die deliktische Tätigkeit der Jugendlichen nichts gewusst habe. Ihm sei von X.________ gesagt worden, dass ihn nichts angehe, was dieser mache.