In Bezug auf die Frage, was der Beschuldigte von der deliktischen Tätigkeit der Jugendlichen wusste, betreffen diese Aussagen lediglich Nebenpunkte. Im Übrigen decken sich seine Schilderungen hinsichtlich des Mietbeginns im Januar, der Intention einen schriftlichen Vertrag abschliessen zu wollen, dass ihr Mann im Januar hätte in die Schweiz reisen sollen und schliesslich die Jugendlichen aufgetaucht seien, mit den Ausführungen bei der Polizei. Der Beschuldigte bestätigte in der Einvernahme vom 13. Januar 2013, dass es während der Telefongespräche mit der Rufnummer +.