78, Z. 48-53). Weiter führte er aus, dass ihn der ganze Ablauf des Mietverhältnisses schon misstrauisch gemacht habe (pag. 80, 115). Bereits in seiner ersten polizeilichen Einvernahme vom 11. Januar 2016 schilderte der Beschuldigte, dass er sich Gedanken darüber gemacht habe, wer die Miete bezahle, wenn die Mutter [AJ.________] nicht vor Ort sei. Ihm sei gesagt worden, dass ihm das Geld seitens des Vaters [AF.________] geschickt werde. Ihm wäre es lieber gewesen, wenn dieser den Vertrag vor Ort unterzeichnet hätte. Ihm sei gesagt worden, dass ihm das Geld überwiesen werde. Der Vater habe ihn angerufen und ihm mitgeteilt, dass er die Miete bezahlen werde. Er sei überaus korrekt gewesen.