__ in T.________(Ortschaft) wegen möglicher Verstösse gegen eine Baugenehmigung denn auch seitens der Bauverwaltung des zuständigen Regierungsstatthalteramts am 6. Juli 2015 betreten. Der Beschuldigte vermietete diese Wohnung für CHF 1‘200.00 (pag. 57, Z. 251). In Anbetracht dieser Umstände sind seine Ausführungen nachvollziehbar. Plausibel sind auch seine Aussagen, wonach er die renovierungsbedürftigen Wohnungen nicht an Familien habe vermieten können.