295, Frage 33). Die Wohnung in T.________(Ortschaft) habe sie bezogen, als sie zum zweiten Mal in die Schweiz gekommen sei. Dies sei ungefähr Ende Mai / anfangs Juni [2015] gewesen (pag. 304, Frage 102 f.). Den Besitzer der Wohnung kenne sie nicht (pag. 304, Frage 104). Auch V.________ bestätigte auf Vorhalt der Aussagen von W.________ und X.________, dass sie seit rund einer Woche in T.________(Ortschaft) seien. Weiter führte sie aus, dass sie diese Wohnung mit den falschen Dokumenten gemietet habe. Wie es dazu gekommen sei, wolle sie dagegen nicht sagen. Für die Wohnung hätten sie CHF 1‘000.00 bezahlen müssen (pag. 442, Z. 59.65).