244, Z. 27-31). Sie könne den Vermieter nicht beschreiben (pag. 203, Z. 68). Sie bestätigte, dass sie die Wohnung als auch das Auto gemietet habe (pag. 192, Z. 62-69; pag. 202, Z. 24-30). Sodann wurde W.________ die Aussagen von V.________ vorgehalten, wonach diese das Auto wie auch die Wohnung mittels ihrer gefälschten Dokumente, lautend auf AJ.________, angemietet gehabt habe. Daraufhin antwortete W.________, dass sie das nicht erklären könne. Es stimme, dass dies V.________ mit ihren gefälschten Ausweisen gewesen sei (pag. 202, Z. 32-36). W.________ wurde in ihrer Einvernahme vom 31. Juli 2015 mitgeteilt, dass in der Wohnung an der U._____