18 (pag. 192, Z. 62-65). Der 22. Juli 2015 sei der achte Tag in der Wohnung in T.________(Ortschaft) gewesen (pag. 202, Z. 49). Sie hätten CHF 1‘800.00 für die Wohnung bezahlen müssen. Wie der Vermieter heisse, wisse sie nicht. Sie sei dem Vermieter, einen Mann, einmal begegnet (pag. 202 f., Z. 56-74). Sie sei nicht dabei gewesen, als dem Vermieter das Geld übergeben worden sei. V.________ habe das Geld übergeben (pag. 244, Z, 25). Es habe sich um ihr Geld, welches nicht gestohlen worden sei, gehandelt. Sie sei nie in anderen Wohnungen desselben Vermieters gewesen (pag. 244, Z. 27-31).