in einem Citroen, TI .________, festgenommen worden sei und auf Frage, ob sie damals zu dritt in der Wohnung in T.________(Ortschaft) gewohnt hätten, nickte X.________ zustimmend (pag. 396, Z. 30-35 u. Z. 46-60). Auf Vorhalt der Aussagen von X.________ bestätigte auch W.________, dass sie bereits seit einer Woche in T.________(Ortschaft) wohnhaft gewesen seien