367, Z. 67-72). Er sei nie in einer Wohnung von «A.________» gewesen (pag. 367, Z. 74 f.). In seiner Einvernahme vom 14. August 2015 bestätigte X.________, dass er den Vermieter der Wohnung «A.________» in T.________(Ortschaft) persönlich getroffen habe. Er habe von einem Freund, evtl. von seinem Cousin, die Telefonnummer von «A.________» erhalten. Sie hätten sich dann persönlich in T.________(Ortschaft) getroffen. Das sei ein Jahr vorher, also 2014 gewesen. Auf Vorhalt, dass er damals in CD.________(Ortschaft) zusammen mit AP.________ und AY.________ in einem Citroen, TI .