__ gewesen sein müsse, welche die Wohnung gemietet habe. Die Wohnung sei bereits im Vorfeld angemietet und vorbereitet worden. Er wisse nicht mehr genau, wieviel sie für die Wohnung bezahlt hätten, ca. CHF 1‘500.00. Der Vermieter heisse «A.________». Er wisse nicht mehr genau, wann er diesen getroffen habe. Dies sei bereits eine Weile her. Er wisse nicht mehr, wie der Kontakt zu «A.________» entstanden sei. Dieser wisse nicht, weshalb sie in den letzten Wochen in die Schweiz gekommen seien (pag. 327 f., Z. 55-90). Im Zusammenhang mit der in ihrer Wohnung an der U.________(Strasse) in T.________(Ortschaft) durchgeführten Hausdurchsuchung wurde X.___