__ führte aus, dass er in T.________(Ortschaft) geschlafen habe. Er habe diese Wohnung gemietet, nachdem er von einem Freund einen Tipp erhalten habe. Er habe für die Wohnung zwischen CHF 1‘300.00 und 1‘700.00 bezahlt (pag. 311 f., Z. 54 u. Z. 69-73). Er sei seit ca. einer Woche in der Schweiz (Anm.: seit ca. 15.07.2015; pag. 312, Z. 76). Er habe mit W.________ und V.________ in der Wohnung gewohnt. Er wisse nicht mehr, von wem er den Tipp erhalten habe. W.________ habe die Wohnung schliesslich gemietet (pag. 317, Z. 79-84). In seiner Einvernahme vom 30. Juli 2015 schilderte X.________ sodann, dass es W.________ gewesen sein müsse, welche die Wohnung gemietet habe.