12.2.3 Observation Mit Verfügung vom 21. August 2015 beauftragte die Staatsanwaltschaft die Kantonspolizei Bern den Beschuldigten mit geeigneten Mitteln zu observieren, um Kenntnisse über seine Aufenthaltsorte und seine Bewegungsmuster zu erlangen, damit der gegen ihn bestehende Tatverdacht weiter erhärtet oder entkräftet werden kann (pag. 1214 f.). Mit Verfügung vom 20. November 2015 wurde die angeordnete Observation per sofort beendet, da die durch die Observation erhofften Erkenntnisse nicht erreicht werden konnten. Eine weitere Observation des Beschuldigten wurde als nicht erfolgsversprechend eingestuft (pag. 1218).