23 Zimmer seien durchsucht und 21 Personen sowie sechs Lieferwagen einer eingehenden Kontrolle unterzogen worden (pag. 559 f.). Es sei davon auszugehen, dass das Material aus Diebstählen bzw. Einbruchsdiebstählen stamme (pag. 560). Auch diese Liegenschaft gehört der Y.________ AG resp. dem Beschuldigten (pag. 1024), was dieser nicht weiter bestreitet. Sodann hielt die Kantonspolizei im Berichtsrapport vom 10. August 2015 fest, dass bei beiden Liegenschaften in AA.________(Ortschaft) und T.________(Ortschaft) im Verlauf des Jahres vermehrt dubiose ausländische Personen und Fahrzeuge kontrolliert worden seien. Ferner seien bei Liegenschaften der Y.________ AG im Kanton BA.