Beweiswürdigend kann dem Beschuldigten aufgrund dieser Wohnung eine Verbindung zu den Jugendlichen nachgewiesen werden. Dagegen lassen alleine die durchgeführte Hausdurchsuchung, die aufgefundenen Gegenstände und die anschliessende Verurteilung der Jugendlichen noch keine Rückschlüsse darauf zu, ob der Beschuldigte von deren deliktischen Tätigkeit wusste und eine Unterstützung der Jugendlichen durch das zur Verfügung Stellen der Wohnung beabsichtigte oder eine solche in Kauf nahm. Rund einen Monat zuvor wurden die Wohnungen an der Z.________(Strasse) und 16 in AA.________(Ortschaft) durchsucht.