12.2.4 hiernach). Die erwähnten Berichte der Kantonspolizei fassen darüber hinaus unter anderem die diversen Einvernahmen, die Erkenntnisse aus der Observation, der Hausdurchsuchungen sowie der rückwirkenden Teilnehmeridentifikation und der Echtzeitüberwachung diverser Rufnummern zusammen. Auf die detaillierte Wiedergabe dieser Zusammenstellungen wird hier verzichtet, da nachfolgend auf die einzelnen Beweismittel beweiswürdigend einzugehen sein wird. Grundsätzlich ist auf die zutreffend zusammengetragenen Informationen in den einzelnen Rapporten abzustellen, welche einen Überblick über die gesamte Ermittlungsarbeit ergeben.