Der Anzeigerapport vom 15. Januar 2016 fasst die bisherigen Erkenntnisse nochmals zusammen (Hausdurchsuchung vom 15.06.2016, Anhaltung der drei Jugendlichen am 22.07.2015, Erkenntnisse aus der rTID und TK etc.). Gemäss der rückwirkenden Teilnehmeridentifikation und der technischen Überwachung habe ab dem 3. Januar 2015 resp. ab dem 13. März 2015 der Kontakt des Beschuldigten mit den Rufnummern +.________ und +.________ festgestellt werden können (pag.