Weiter sei mögliches Deliktsgut zum Vorschein gekommen. Ferner seien bei Liegenschaften der Y.________ AG im Kanton BA.________, insbesondere in der Liegenschaft in AD.________(Ortschaft), vermehrt suspekte ausländische Personen und Fahrzeuge festgestellt worden. Insbesondere bei den Liegenschaften in T.________(Ortschaft), AA.________(Ortschaft) und AD.________(Ortschaft) handle es sich um ältere Gebäude mit entsprechendem Renovierungsbedarf, weshalb es für die Kantonspolizei offensichtlich erscheine, dass der Beschuldigte bzw. die Y.________ AG in den Kantonen BB.