Anlässlich der anschliessend seitens der Staatsanwaltschaft verfügten und durchgeführten Hausdurchsuchung an der U.________ in T.________(Ortschaft) seien neben Bargeldbeträgen, Schmuckstücken, Einbrecherwerkzeug etc. u.a. eine italienische Identitätskarte und ein Führerausweis, lautend auf AJ.________, ein Roma Pass, lautend auf AX.________, und eine Roma Identitätskarte, lautend auf X.________, zum Vorschein gekommen. Erklärend fügte die Kantonspolizei bei, dass auf dem Foto der italienischen Ausweisdokumente von AJ.________ V.________ und auf dem Roma Pass von AX.________ W.________ zu sehen seien (pag. 35 f.; Berichtsrapport vom 10. September 2015, pag.