Am 6. Juli 2015 sei seitens der Bauverwaltung die Liegenschaft U.________ in T.________(Ortschaft) wegen möglicher Verstösse gegen eine Baugenehmigung mit Betretungsbeschluss des zuständigen Regierungsstatthalteramts betreten worden. Zumindest zu diesem Zeitpunkt seien dort «keine möglichen Einbrecher» einquartiert gewesen. Aufgrund der Hinweise aus der technischen Überwachung sei am Morgen des 17. Juli 2015 bei der Liegenschaft U.________ in T.________(Ortschaft) Nachschau gehalten worden. Dabei sei ein Personenwagen Honda Jazz, TI .________ festgestellt worden.